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21.12.2002
  • Wohnungsbesichtigungen sind häufig problematisch
    Vermieter sollte vernünftige Einigung mit dem Mieter suchen
    GE 24/02, Seite 1606 - Aus verschiedensten Gründen kann für einen Vermieter die Besichtigung der Mietwohnung erforderlich werden. Es versteht sich, daß der Vermieter hierfür vorab die Zustimmung des Mieters einholen muß. >mehr bei Grundeigentum-Verlag
  • Bald neue Vorschriften: Wohnflächenberechnung und Betriebskosten
    GE 24/02, Seite 1605 - § 19 Abs. 2 WoFG, mit Wirkung zum 1. Januar 2002 eingeführt durch das Gesetz zur Reform des Wohnungsbaurechts (BGB l. I 2001, S. 2376 ff.), ermächtigt die Bundesregierung durch Rechtsverordnung, mit Zustimmung des Bundesrates Vorschriften über die Aufstellung der Betriebskosten zu erlassen. >mehr bei Grundeigentum-Verlag
  • Heizkostenabrechnung: Verständlichkeit und Erläuterung
    13.12.2002 GE 24/02, Seite 1596 - Je größer die Anlage, desto schwieriger die Abrechnung - der Mieter muß aber bis zu den einzelnen gebrauchten Abkürzungen hin zumindest die Möglichkeit haben, alles nachzuvollziehen. >mehr bei Grundeigentum-Verlag
  • Ausbeutung ohne Grenzen?
    Renovierungsvereinbarung darf Mieter nicht sittenwidrig belasten.
    Wir informieren über ein Urteil des Landgerichts Nürnberg >mehr bei Mieterschutzbund Berlin
  • Neues Urteil zur Einordnung einer Wohnung in den Mietspiegel
    Ein Urteil des Landgerichts Berlin vom September 2002 >mehr bei Mieterschutzbund Berlin

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06.12.2002
  • Preisindizes
    Lebenshaltung, Baupreise, Baugenehmigungen etc.
    GE 22/02 - 45./46. Kalenderwoche  >mehr bei Grundeigentum-Verlag
  • Heizölpreise in Berlin
    GE 22/02 - 45./46. Kalenderwoche  >mehr bei Grundeigentum-Verlag
  • Kündigungsfristen
    Übergangsregelung der Mietrechtsreform
    GE 22/02, Seite 1470 - In Berlin ist eine Rechtsprechungslinie sichtbar: Bei Wiederholung der bisherigen (längeren) gesetzlichen Kündigungsfristen in einem Formularmietvertrag gelten diese weiterhin als vereinbart.  >mehr bei Grundeigentum-Verlag
  • Betriebskosten
    Verteilerschlüssel/Umlagemaßstab
    GE 22/02, Seite 1468 - Durch Gewerbenutzung entstehende Betriebskosten sind nur dann auszugliedern, wenn dort unverhältnismäßig hohe Kosten entstehen. Dazu muß der bestreitende Mieter erst einmal Einsicht in die Unterlagen nehmen.  >mehr bei Grundeigentum-Verlag
  • Welche Temperatur ist angemessen?
    Raumwärme richtig einstellen
    GE 22/02, Seite 1487 - Was der eine als kühl empfindet, ist für den anderen zu warm. Die Raumtemperatur wird oft ganz unterschiedlich empfunden. Wie viel Wärme in jedem Raum angemessen ist, um sich wohl zu fühlen und um Energie zu sparen, dafür gibt der lnitiativkreis Erdgas & Umwelt Empfehlungen.  >mehr bei Grundeigentum-Verlag
  • Ummelde-Service
    GE 21/02, Seite 1354 - Wer in Berlin seinen Wohnsitz wechselt oder neu in die Hauptstadt zieht, kann sich ab sofort viele Ummelde-Formalitäten ersparen.  >mehr bei Grundeigentum-Verlag

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20.09.2002
  • Preisindizes
    Lebenshaltung, Baupreise, Baugenehmigungen etc.
    GE 18/02 - 36./37. Kalenderwoche >mehr bei Grundeigentum-Verlag
  • Heizölpreise in Berlin
    GE 18/02 - 36./37. Kalenderwoche >mehr bei Grundeigentum-Verlag
  • Die Betriebskostenabrechnung nach "Soll-Vorschüssen"
     GE 18/02, Seite 1182 - Insbesondere bei größeren Wohnungsbaugesellschaften und Verwaltungen ist es ständige Praxis, daß bei der Abrechnung von Betriebskosten nicht die tatsächlichen, sog. „Ist-Vorschüsse“, sondern die „Soll-Vorschüsse“ den entstan-denen Kosten gegenübergestellt werden. >mehr bei Grundeigentum-Verlag
  • Vertragsverlängerung
    Ausgeschiedener Gesellschafter haftet weiter
    GE 18/02, Seite 1164 - Wer aus einer Gesellschaft (OHG, KG, GbR) ausscheidet, haftet auch für danach entstehende Mietschulden. Die Rechtsprechung hat mit der sogenannten Kündigungstheorie zunächst diese als unbillig empfundene Rechtsfolge einzuschränken gesucht. Nach der gesetzlichen Regelung in § 160 HGB gilt generell die starre Nachhaftungsfrist von fünf Jahren. >mehr bei Grundeigentum-Verlag ... 
  • Schriftform
    Vertragsabschlüsse per Post problematisch
    GE 18/02, Seite 1163 - Wenn das Gesetz wie etwa bei Verbraucherkreditverträgen Schriftform vorschreibt, reicht es nicht, wenn eine Urkunde existiert, die zwei Unterschriften trägt. Ein schriftliches Angebot muß vielmehr schriftlich angenommen werden und dem Vertragspartner in angemessener Frist (§ 147 Abs. 2 BGB) zurückgeschickt werden. >mehr bei Grundeigentum-Verlag ...

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12.09.2002

  • Zweckentfremdungsverbot
    Seit September 2000 verfassungswidrig
    GE 17/02, Seite 1108 - Das Zweckentfremdungsverbot war rechtmäßig, wie auch das Bundesverfassungsgericht mehrfach festgestellt hat. Bei einer dauerhaften nachhaltigen Entspannung auf dem Wohnungsmarkt war allerdings der Gesetzgeber verpflichtet, eine Zweckentfremdungsverbot-Verordnung aufzuheben. Tat er das nicht, wie in Berlin, waren die Gerichte bisher großzügig und meinten, wegen des Ermessensspielraumes des Gesetzgebers müsse ein Untätigbleiben grundsätzlich respektiert werden, wenn nicht ein Verfassungsverstoß eindeutig sei. Einen solchen eindeutigen Verfassungsverstoß hat jetzt das OVG Berlin - wie bereits ausführlich berichtet - bejaht. Jetzt liegen die insgesamt fünf fast wortgleichen Entscheidungen vor. Eine davon veröffentlichen wir in dieser Ausgabe. >mehr bei Grundeigentum-Verlag ...

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28.08.2002

  • Staffelmiete
    Keine Anpassung bei sinkendem Mietenniveau
    GE 16/02, Seite 1034 - Nach Treu und Glauben oder seit dem 1. Januar 2002 nach § 313 BGB kann ausnahmsweise eine Vertragsanpassung bei schwerwiegenden Veränderungen der Vertragsgrundlagen verlangt werden. Das scheidet aber aus, wenn ein bestimmtes Risiko von einer Vertragspartei übernommen worden ist. >mehr bei Grundeigentum-Verlag ...

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01.08.2002 

  • Beurkundungsrecht
    Der Notar als Verbraucherschützer - die Amtspflichten gemäß §17 Abs.2a Satz2 BeurkG
    Unter dem ebenso umständlichen wie irreführenden Titel "Gesetz zur Änderung des Rechts der Vertretung durch Rechtsanwälte vor den Oberlandesgerichten" hat der Gesetzgeber mit einer Ergänzung zu §17 Abs.2a BeurkG die Notare als Verbraucherschützer in die Pflicht genommen. Mit dieser am 1.8.2002 in Kraft getretenen Änderung werden sowohl Vertragsabschlüsse durch "geschäftsmäßige Vertreter" erschwert, als auch die Voraussetzungen dafür verbessert, daß ein Verbraucher sich angemessen auf Beurkundungstermine vorbereiten kann, insbesondere durch Einführung einer Wartefrist von 2 Wochen zwischen Aushändigung des Entwurfs eines Immobilienvertrags und dessen Beurkundung. Die unpräzisen Gesetzesformulierungen erschweren allerdings die praktische Umsetzung in der täglichen notariellen Praxis und machen eine intensivere Auseinandersetzung mit den Bestimmungen notwendig. mehr bei NotBZ - Leitaufsatz

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Stand: 03.03.2003
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